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   LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04   

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https://dejure.org/2005,14984
LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04 (https://dejure.org/2005,14984)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04 (https://dejure.org/2005,14984)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 9 TaBV 175/04 (https://dejure.org/2005,14984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers (hier: Kommanditgesellschaft) zur Vorlage von Sonderbilanzen zum Sonderbetriebsvermögen des Komplementärs an den Wirstchaftsausschuss zum Zwecke der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens; Ausnahme der den Finanzierungsaufwand, die ...

  • Judicialis

    BetrVG § 106 II; ; BetrVG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106 Abs. 2 § 109
    Vorlage von Sonderbilanzen zum Sonderbetriebsvermögen des Komplementärs im Wirtschaftsausschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04
    Der Einigungsstellenspruch nach § 109 BetrVG unterliegt der vollen Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - EzA § 109 BetrVG 1972 Nr. 2).

    Der Unternehmer muss daher vor geplanten unternehmerischen Entscheidungen und sonstigen Vorhaben den Wirtschaftsausschuss frühzeitig und umfassend informieren, so dass dieser - und der Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat - durch seine Stellungnahme und eigenen Vorschläge noch Einfluss auf die Gesamtplanung wie auch auf die einzelnen Vorhaben nehmen kann ( BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - EzA § 109 BetrVG 1972 Nr. 2).

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