Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 106 Abs 2 BetrVG, § 15 EStG, § 109 BetrVG
Kommanditgesellschaft - Herausgabe von Sonderbilanzen an den Wirtschaftsausschuss - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Arbeitgebers (hier: Kommanditgesellschaft) zur Vorlage von Sonderbilanzen zum Sonderbetriebsvermögen des Komplementärs an den Wirstchaftsausschuss zum Zwecke der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens; Ausnahme der den Finanzierungsaufwand, die ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 106 Abs. 2 § 109
Vorlage von Sonderbilanzen zum Sonderbetriebsvermögen des Komplementärs im Wirtschaftsausschuss - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 10.11.2004 - 1 BV 16/03
- LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 175/04
Der Einigungsstellenspruch nach § 109 BetrVG unterliegt der vollen Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - EzA § 109 BetrVG 1972 Nr. 2).Der Unternehmer muss daher vor geplanten unternehmerischen Entscheidungen und sonstigen Vorhaben den Wirtschaftsausschuss frühzeitig und umfassend informieren, so dass dieser - und der Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat - durch seine Stellungnahme und eigenen Vorschläge noch Einfluss auf die Gesamtplanung wie auch auf die einzelnen Vorhaben nehmen kann ( BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - EzA § 109 BetrVG 1972 Nr. 2).